Rechtliches

Vereinssatzung

Die vollständige Satzung der FVgg. 1903 Mainz-Mombach e.V. – Auszug der wichtigsten Regelungen und Bestimmungen.

A

Allgemeines

§ 1 Name, Sitz, Eintragung und Geschäftsjahr

Der am 01.05.1903 in Mombach gegründete „Fußballclub Mombach" und der am 19.03.1910 gegründete „Fußballverein Viktoria Mombach" vereinigten sich 1920 zur „Fußball-Vereinigung 1903 Mainz-Mombach". Vereinsfarben: Grün-Weiß.

Eintragung 1956 im Vereinsregister Amtsgericht Mainz unter VR 970. Bezeichnung: „Fußball-Vereinigung 1903 Mainz-Mombach e.V.", Sitz: 55120 Mainz-Mombach, Auf der Langen Lein 2a.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

Förderung des Sports und der sportlichen Jugendhilfe. Werte: Fair-Play, Sozialverhalten, Integration.

  • Teilnahme an geordneten Spielbetrieben.
  • Leistungsorientierter Trainingsbetrieb.
  • Sport- und Vereinsveranstaltungen.
  • Aus-/Weiterbildung und Einsatz qualifizierter Übungsleiter, Trainer, Helfer.
§ 3 Gemeinnützigkeit
  • Ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
  • Selbstlos, keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
  • Politisch und religiös neutral.
  • Verurteilt jede Form von Gewalt.
  • Keine Zuwendungen an Mitglieder; keine unangemessenen Vergütungen.
  • Kein Anspruch ausscheidender Mitglieder auf Vereinsvermögen.
§ 4 Verbandsmitgliedschaften
  • Landessportbund Rheinland-Pfalz
  • Sportbund Rheinhessen
  • Südwestdeutscher Fußballverband

Verbandsregelwerke sind verbindlich. Vorstand kann Ein-/Austritte in Fachverbände beschließen.

B

Vereinsmitgliedschaft

§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft
  • Natürliche und juristische Personen.
  • Schriftlicher Antrag; SEPA-Lastschrift verpflichtend.
  • Minderjährige: Antrag durch gesetzliche Vertreter; Haftung für Beiträge.
  • Aufnahmebeschluss durch Vorstand; Bestätigung per Brief/E-Mail.
  • Kein Aufnahmeanspruch.
§ 6 Arten der Mitgliedschaft
  • Aktive, Passive, Ehrenmitglieder (beitragsfrei, mit Stimmrecht).
§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft
  • Austritt, Ausschluss, Tod, Auflösung, Erlöschen der Rechtsfähigkeit.
  • Austritt Quartalsende, Frist 4 Wochen, schriftlich an Vorstand.
  • Ansprüche erlöschen; Vereinseigentum zurückgeben/ersetzen.
§ 8 Ausschluss
  • Zahlungsverzug trotz Mahnung.
  • Grobe Verstöße gegen Satzung/Ordnungen oder Vereinsinteressen.

Anhörung 2 Wochen, Entscheidung einfache Mehrheit, Beschwerde zur MV möglich.

C

Rechte & Pflichten

§ 9 Beiträge, Gebühren, Einzug
  • Beiträge/Gebühren/Umlagen per Vorstandsbeschluss; Umlagen bis 6× Jahresbeitrag.
  • SEPA-Einzug; Rücklastschriftkosten durch Mitglied.
  • Verzug: §288(1) BGB +5 PP; Kosten trägt Mitglied.
  • Härtefälle: Erlass/Stundung möglich.
§ 10 Minderjährige
  • Bis 7 J.: Vertretung durch Sorgeberechtigte.
  • 7–18 J.: Rechte persönlich; bis 16 J. kein Stimmrecht in MV.
§ 11 Ordnungsgewalt
  • Beachtung von Satzung/Ordnungen und Weisungen.
  • Strafen: bis 500 €, befristeter Ausschluss vom Trainings-/Spielbetrieb.
D

Organe

§ 12 Vereinsorgane
  • Mitgliederversammlung
  • Geschäftsführender Vorstand
  • Gesamtvorstand
§ 13 Vergütung/Aufwände
  • Grundsätzlich ehrenamtlich, bei Bedarf entgeltlich möglich.
  • GF-Vorstand regelt Verträge, Honorare, Personal.
  • Aufwendungsersatz §670 BGB, Frist 6 Monate.
§ 14 Ordentliche MV
  • Jährlich, Frist 2 Wochen, mit Tagesordnung.
  • Beschlussfähig immer; offene Abstimmung, geheim auf Antrag ≥¼.
  • Satzungs-/Zweckänderung: ¾-Mehrheit.
  • Stimmrecht ab 16, wählbar ab 18.
§ 15 Zuständigkeiten MV
  • Berichte, Entlastung, Wahlen, Satzung/Auflösung/Fusion, Beschwerden, Anträge.
§ 16 Außerordentliche MV

Bei Vereinsinteresse oder Antrag von 20 % der Mitglieder; §14 gilt.

§ 17 GF-Vorstand (§26 BGB)
  • 1. Vorsitzender, zwei Stellvertreter. Einzelvertretung.
  • Amtszeit 2 Jahre. Ausschüsse/Geschäftsordnung möglich.
  • Beschlussfähig ab 2; Gleichstand: Stimme des 1. Vorsitzenden.
§ 18 Gesamtvorstand
  • GF-Vorstand, Abteilungsleiter, bis 5 Beisitzer.
  • Haushalt, Berichte; Sitzungen mind. vierteljährlich.
§ 19 Abteilungen
  • Gründung per Vorstand; Leiter Wahl 2 Jahre, Bestätigung nötig.
E

Vereinsjugend

§ 20 Vereinsjugend
  • Mitglieder bis 18 Jahre; Jugendwart im Gesamtvorstand.
F

Sonstige Bestimmungen

§ 21 Kassenprüfer
  • Zwei Prüfer, nicht im (erweiterten) GF-Vorstand, Amtszeit 2 Jahre.
§ 22 Vereinsordnungen

Beitrags-, Finanz-, Geschäfts-, Ehren-, Jugendordnung per Vorstandsbeschluss; nicht Teil der Satzung.

§ 23 Haftung

Ehrenamt/Amtsträger ≤ 720 €/Jahr haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

§ 24 Datenschutz
  • Datenverarbeitung nach BDSG; Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung.
  • Datengeheimnis auch nach Ausscheiden.
G

Schlussbestimmungen

§ 25 Auflösung
  • Außerordentliche MV, 2/3-Mehrheit; Liquidatoren: GF-Vorstand, sofern nichts anderes beschlossen.
  • Vermögen an Förderverein KIBS … e.V.; bei Fusion an neuen/aufnehmenden Verein.
§ 26 Gültigkeit

Beschlossen am 18.11.2014. Inkrafttreten mit Registereintrag. Frühere Satzungen erlöschen.

Vollständige Satzung: Dies ist ein Auszug der wichtigsten Regelungen. Die vollständige Satzung kann beim Vorstand angefordert werden unter kontakt@mombach03.de.