Jetzt dabei sein

Mitglied werden.

Beantworte ein paar kurze Fragen und du bekommst genau die Liste mit den Unterlagen, die du wirklich brauchst. Darunter erklären wir den ganzen Ablauf Schritt für Schritt.

Deine Antworten bleiben auf deinem Gerät, es werden keine Daten gespeichert oder übertragen. Persönliche Unterlagen sendest du erst selbst per E-Mail. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Ablauf

So läuft die Anmeldung.

Mitgliedschaft und Spielerlaubnis sind zwei verschiedene Dinge. Die Mitgliedschaft machst du mit uns, die Spielerlaubnis beantragen wir für dich beim Südwestdeutschen Fußballverband (SWFV).

  1. Unterlagen zusammenstellen

    Mitgliedsantrag und, wer spielen will, Antrag auf Spielerlaubnis ausfüllen. Dazu Ausweiskopie und ein Passbild. Der Wegweiser oben sagt dir genau, was du brauchst.

    Du bzw. die Eltern
  2. An uns schicken

    Alles als PDF an kontakt@mombach03.de senden oder ausgedruckt beim Trainer abgeben. Mit dem Mitgliedsantrag bist du Mitglied und über den Verein versichert.

    Du bzw. die Eltern
  3. Wir beantragen die Spielerlaubnis

    Wir reichen den Antrag online über das DFBnet beim SWFV ein, mit Vereinsbestätigung und allen Nachweisen. Bei internationalen Fällen holt der Verband zusätzlich die Freigabe ein.

    Der Verein
  4. Spielerlaubnis erteilt

    Sobald der Verband zustimmt, gibt es den digitalen Spielerpass. Ab dann darf in Pflichtspielen gespielt werden. Bei ausländischer Staatsangehörigkeit kann das einige Wochen dauern.

    SWFV / DFB
Unterlagen

Wer braucht was?

Die Übersicht für alle Fälle. Mitgliedsantrag und Passbild brauchen alle, die spielen wollen. Der Unterschied liegt in Staatsangehörigkeit, Alter und ob es einen Vereinswechsel gibt.

Fall A · Erstausstellung

Deutsche Staatsangehörigkeit (jedes Alter) oder Kind unter 10 Jahren

  • Mitgliedsantrag mit SEPA-Lastschriftmandat
  • Antrag auf Spielerlaubnis, bei Minderjährigen von den Eltern unterschrieben
  • Ausweiskopie: Personalausweis, Reisepass oder bei Kindern Geburtsurkunde
  • Digitales Passbild im Hochformat

Gilt auch für Kinder bis 9 Jahre mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Hier ist kein internationales Verfahren nötig, das Ausweisdokument muss aber die Staatsangehörigkeit zeigen.

Fall B · 10 bis 17 Jahre

Minderjährige mit ausländischer Staatsangehörigkeit

  • Mitgliedsantrag und Antrag auf Spielerlaubnis, von den Eltern unterschrieben
  • Ausweisdokument des Kindes mit Staatsangehörigkeit: Reisepass, Personalausweis oder Aufenthaltstitel
  • Meldebescheinigung der Eltern in Deutschland (vom Bürgeramt)
  • Land des letzten Wohnorts im Ausland angeben
  • Internationaler Fragebogen und Zusatzerklärung für 10- bis 18-Jährige (bekommst du von uns)
  • Digitales Passbild

Die Spielerlaubnis gibt es erst nach der internationalen Freigabe. Alles dazu weiter unten.

Fall C · ab 18 Jahren

Erwachsene mit ausländischer Staatsangehörigkeit

  • Mitgliedsantrag und Antrag auf Spielerlaubnis
  • Ausweisdokument mit Staatsangehörigkeit: Reisepass, Personalausweis oder Aufenthaltstitel
  • Land des letzten Wohnorts im Ausland angeben
  • Internationaler Fragebogen
  • Digitales Passbild

Auch hier wird die Spielerlaubnis erst nach der internationalen Freigabe erteilt.

Fall D · Vereinswechsel

Wechsel von einem anderen Verein

  • Wechsel innerhalb Deutschlands: wie Fall A. Auf dem Antrag kannst du ankreuzen, dass wir die Abmeldung beim alten Verein für dich übernehmen.
  • Wechsel aus dem Ausland: zusätzlich Name und Land des letzten Vereins. Ab 10 Jahren außerdem Ausweisdokument und Meldebescheinigung der Eltern wie in Fall B.
  • Wechselperioden: 01.07.–31.08. und 01.01.–31.01. Außerhalb davon klären wir mit dir, was geht.

Bei einem Wechsel fällt eine einmalige Verbandsgebühr an, der Wegweiser oben zeigt dir die Höhe.

Ausländische Staatsangehörigkeit

Anmeldung von Kindern ohne deutschen Pass.

Der Weltverband FIFA hat strenge Regeln zum Schutz von Minderjährigen. Sie sollen verhindern, dass Kinder für den Fußball ins Ausland gebracht werden. Deshalb prüft der Verband bei Kindern und Jugendlichen ohne deutsche Staatsangehörigkeit genauer, bevor sie spielen dürfen. Das gilt auch, wenn das Kind in Deutschland geboren ist.

Für euch heißt das: ein paar Unterlagen mehr und etwas Geduld. Den Antrag stellen wir als Verein, ihr müsst euch nicht selbst an den Verband wenden.

Unter 10 JahrenKein internationales Verfahren. Es reichen die normalen Unterlagen wie bei deutschen Kindern, das Ausweisdokument muss aber die Staatsangehörigkeit zeigen.
10 bis 17 JahreZusätzliche Nachweise nötig. Die Spielerlaubnis wird erst nach der Freigabe über den DFB erteilt.
Ab 18 JahrenAusweisdokument und Angabe des letzten Wohnorts im Ausland. Ebenfalls mit internationaler Freigabe.

Das brauchen wir bei 10- bis 17-Jährigen

  • Mitgliedsantrag und Antrag auf Spielerlaubnis, beide von den Eltern unterschrieben
  • Ausweisdokument des Kindes, das die Staatsangehörigkeit zeigt: Reisepass, Personalausweis oder Aufenthaltstitel. Eine Geburtsurkunde reicht hier nicht.
  • Meldebescheinigung der Eltern in Deutschland, erhältlich beim Bürgeramt. Sie zeigt, dass die Familie hier wohnt.
  • Land des letzten Wohnorts im Ausland, falls die Familie zugezogen ist
  • Internationaler Fragebogen und Zusatzerklärung für 10- bis 18-Jährige, die Zusatzerklärung schicken wir euch zu
  • Digitales Passbild im Hochformat

Schon einmal im Ausland gespielt?

Dann brauchen wir zusätzlich Name und Land des letzten Vereins. Der Verband fordert die Freigabe beim ausländischen Verband an, das kann länger dauern. Bitte sagt uns das unbedingt vorher, denn wird ein Wechsel erst später entdeckt, verzögert sich alles deutlich.

Kind lebt ohne Eltern in Deutschland?

Zum Beispiel bei unbegleiteten Geflüchteten oder Vormundschaft gelten Sonderregeln. Statt der Meldebescheinigung der Eltern braucht es dann meist einen Nachweis der Einrichtung oder des Vormunds. Meldet euch bitte direkt bei uns, wir klären das mit dem Verband.

Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Darf mein Kind schon trainieren, bevor die Spielerlaubnis da ist?

Für den Versicherungsschutz zählt allein die Vereinsmitgliedschaft. Deshalb bitte den Mitgliedsantrag zuerst abgeben. In Pflichtspielen darf erst gespielt werden, wenn der Verband die Spielerlaubnis erteilt hat.

Wie lange dauert es bis zur Spielerlaubnis?

Bei deutschen Spielerinnen und Spielern und Kindern unter 10 Jahren meist nur wenige Tage, sobald alles vollständig ist. Bei ausländischer Staatsangehörigkeit ab 10 Jahren und bei Wechseln aus dem Ausland muss der Verband die internationale Freigabe einholen. Das kann mehrere Wochen dauern. Vollständige Unterlagen beschleunigen alles.

Warum reicht die Geburtsurkunde nicht?

Bei deutschen Kindern reicht sie. Bei ausländischer Staatsangehörigkeit muss das Dokument die Staatsangehörigkeit zeigen, das tut eine Geburtsurkunde meist nicht. Nehmt deshalb Reisepass, Personalausweis oder Aufenthaltstitel.

Was kostet die Spielerlaubnis?

Die Verbandsgebühr fällt einmalig an und ist unabhängig vom Mitgliedsbeitrag. Für Kinder und Jugendliche ist die Erstausstellung kostenlos, ein Wechsel kostet 10 €. Für Erwachsene kostet die Erstausstellung 10 € und ein Wechsel 25 €.

Was übernimmt der Verein für mich?

Vereinsbestätigung, Vereinsnummer, Online-Antrag beim SWFV und bei Wechseln auf Wunsch die Abmeldung beim alten Verein. Ihr kümmert euch nur um die Formulare und Nachweise.

Mitgliedsbeiträge · gültig seit 01.01.2024

Was kostet die Mitgliedschaft?

Der Beitrag wird vierteljährlich per SEPA-Basislastschrift eingezogen.

👨‍👩‍👧‍👦 Familie · unser Tipp
20 €/ Monat

Die ganze Familie ist Mitglied und versichert. Günstigster Beitrag bei mehreren Mitgliedern, mit Stimmrecht ab 18.

⚽ Junioren / Juniorinnen
15 €/ Monat

Für alle Kinder und Jugendlichen in unseren Jugendteams.

🏃 Aktive / AH / Passiv
10 €/ Monat

Für Herren, Alte Herren und fördernde Mitglieder.

Für die Familienmitgliedschaft bitte den normalen Mitgliedsantrag nutzen und handschriftlich „Familienmitgliedschaft“ vermerken.

Mitgliedschaft ist nicht gleich Spielerlaubnis

Für den Versicherungsschutz zählt allein die Vereinsmitgliedschaft, nicht die Spielerlaubnis. Wer aktiv spielen will, braucht deshalb beides.

Eintritt

So trittst du ein

Mitgliedsantrag ausfüllen und uns schicken:

Per E-Mail: kontakt@mombach03.de

Per Post:
FVgg. 1903 Mainz-Mombach e.V.
Auf der Langen Lein 2a
55120 Mainz

Austritt

Kündigung der Mitgliedschaft

Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung per E-Mail. Mögliche Termine:

31. März30. Juni30. September31. Dezember

Kündigungsfrist: 4 Wochen vor Quartalsende (§ 7 der Vereinssatzung). Wer eine Bestätigung möchte, gibt bitte eine gültige E-Mail-Adresse an. Eine Bestätigung per Post wird nicht verschickt.

Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftverfahren
BankGenobank Mainz eG
IBANDE80 5506 0611 0000 2166 74
BICGENODE51MZ6
Gläubiger-IDDE47ZZZ00000284788
Noch Fragen?

Wir helfen dir gerne weiter.

Ob Unterlagen, Beiträge oder Sonderfälle: Schreib uns einfach, wir melden uns schnell zurück.